Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Effizienzhausklassen und Zuschüsse
Das Jahr 2021 steht im Baubereich mehr denn je unter dem Zeichen der Energieeffizienz. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden am 1. Januar 2021 die Fördermöglichkeiten für den Bau und die Sanierung von energieeffizienten Häusern neu aufgesetzt. Einzelmaßnahmen werden ebenso gefördert wie der Neubau von Wohn- und Nichtwohnimmobilien. Lesen Sie in unserem Beitrag jetzt nach, wie bei Neubau-Immobilien die Förderungen und Tilgungszuschüsse für bestehende und neu hinzugekommene Effizienzhaus-Klassen ausfallen. Erfahren Sie etwas über Ihre neue Wahlmöglichkeit zwischen Kredit und Zuschuss bei KfW-Bank und BAFA, und sehen Sie nach, wie hoch der Zuschuss für andere Maßnahmen wie die Baubegleitung durch einen Energie-Fachmann seit dem 1. Juli 2021 ausfällt.
Das Ziel: ein klimaneutraler Gebäudebestand
Knapp 35 Prozent der deutschen Endenergie wird in Gebäuden verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Da die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, ist man sich in Fachkreisen schon lange einig, dass es dazu besonderer Maßnahmen beim Neubau und der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden bedarf.
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, regelt die Bundesregierung seit 1. Januar 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu. Schrittweise wurden und werden seither Förderprogramme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) gebündelt und zum Teil auch ganz neu angesiedelt, erweitert oder auch gestrichen.
Der Fokus liegt dabei darauf, für Bauträger und Bauherren einen Anreiz zu schaffen, Gebäude mit bestmöglicher Energieeffizienz zu realisieren oder Bestandsgebäude daraufhin zu optimieren und insgesamt auch einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch zu erzielen. Was die BEG im Bereich Neubau und Sanierung von Wohnimmobilien an neuen Vorgaben und positiven Veränderungen mit sich bringt, haben wir für Sie recherchiert.

Geförderter Kredit oder Zuschuss
Neu: Seit 1. Juli 2021 stehen Bauträgern, Bauherren und Käufern zwei Förderoptionen zur Wahl: Sie können nun entweder eine Förderung in Form eines Kredits oder auch in Form eines Zuschusses beantragen. Es sind Sanierungszuschüsse von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit und Bauzuschüsse in Höhen von bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit möglich. Dazu kommen zusätzliche Fördermöglichkeiten, wie die Förderung einer fachkundigen Baubegleitung oder energetische Fachplanung für die Sie einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent geltend machen können.
Wer einen Kredit benötigt, sollte zum KfW-Programm Wohngebäude (261,262) recherchieren. Hier kommt schon mal ein kleiner Ausblick: Sie erhalten bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus und bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Dabei sind Tilgungszuschüssen von 15 Prozent bis 50 Prozent des Förderkredits möglich. Bei Einzelmaßnahmen kommt auch ein Zuschuss des BAFA in Frage.

Effizienzhaus-Klassen: neu mit EE und NH
Auch hinsichtlich der Klassifizierung der Energieeffizienzhäuser hat sich 2021 einiges getan. Sicher haben Sie sich beim Lesen unserer neubau kompass-Newsletter schon gewundert. Seit Juli verwenden wir bei der Klassifizierung der Effizienzhäuser eine neue Schreibweise. Das KfW-Effizienzhaus 55 ist nun ein Effizienzhaus 55 – und auch Effizienzhäuser 40 gibt es weiterhin, aber ohne den Vorsatz „KfW“.
Neu sind zwei Zusätze, EE und NH. Dafür müssen die Häuser besondere Vorgaben an die Energieeffizienz erfüllen. Den Standard Effizienzhaus EE können sowohl Neubauten als auch sanierte Altbauten erreichen, wenn mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Für Bestandsbauten gilt: Die energieeffizienten Wärme- oder Kälteerzeuger dürfen bei der Sanierung nicht schon eingebaut gewesen sein. Nur neue Maßnahmen werden gefördert. Die Effizienzhaus NH-Klasse kann nur ein Neubau-Haus erreichen, und zwar dann, wenn es den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entspricht. Das Zertifikat stellt ein Fachmann aus.
Für Bauherren und Käufer von Neubau-Wohnimmobilien zahlen sich die Anhängsel EE und NH in Form höherer Förderungen aus – wenn Ihre Immobilie die Anforderungen erfüllt, erhalten Sie mit dem Anhängsel EE und NH ein Förderplus von 2,5 Prozent. Damit erreicht Ihr Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus 55 EE bis zu 26.250 Euro (17,5 Prozent des Förderdarlehens) und beim Effizienzhaus 40 NH bis zu 33.750 Euro (22,5 Prozent).

Besonders energieeffiziente Bauvorhaben können mit dem Effizienzhaus 40 Plus-Standard besonders hohe Förderungen erzielen: Bei einer Kredithöhe von maximal 150.000 Euro können Sie in dieser Klasse bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss erhalten – das sind bis zu 37.500 Euro für Ihre Einheit.

Wie sieht es bei Bestandsimmobilien aus? Beim Effizienzhaus Denkmal entfallen die Anforderungen an einen baulichen Wärmeschutz – das dürften viele Bauherren sehr begrüßen. Sanierte Häuser können außerdem, ganz neu, den Effizienzhaus 40-Standard erreichen. Damit werden 45 Prozent des Förderdarlehens als Tilgungszuschuss frei – bis zu 54.000 Euro für Sie. Diese Effizienzhaus-Klasse kann beispielsweise durch die Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung erreicht werden. Im Gegenzug zur Einführung dieser neuen Förderklasse bei Bestandsbauten wurde an anderer Stelle gestrichen: Die bisherige Klasse Effizienzhaus 115 gibt es nun nicht mehr.

Wenn man sich einmal durch den vermeintlichen Dschungel an neuen Vorgaben und Richtlinien gräbt, wird schnell klar, dass sich durch das BEG gar nicht mal so viel geändert hat. Der Vergleich zeigt, dass es sich nach wie vor nicht nur für das Klima, sondern auch für den Geldbeutel auszahlt, ein Auge auf eine ideale Energiebilanz beim Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie zu haben. Wer seine Möglichkeiten kennt und die Potenziale ausschöpft, kann viel Geld sparen, das wiederum in die Einrichtung oder die Gartengestaltung einfließen kann.
Recherchieren Sie selbst zum Thema und lassen Sie sich von unseren Bauträgern und Maklern gut beraten. Für einen intensiveren Einblick bietet sich der Besuch der Website der KfW-Bank an – dort finden Sie alle wichtigen Infos zum BEG – ob für Einzelmaßnahmen (EM) oder ganze Wohngebäude (WG). Wollen Sie gleich dran bleiben am Thema? Dann lesen Sie in unserem Blogbeitrag, wie nachhaltige Materialien beim Wohnungsbau helfen, die Klimaziele zu erreichen.
Viel Erfolg bei der Suche nach Ihrem Traumzuhause und ein gutes Auge bei der Mitgestaltung wünscht Ihnen Kerstin Funke
Das Titelbild stammt von Albert Häsler, gefunden haben wir es auf Pixabay.